Krankenversicherung
Privat versichert.
Klar abgerechnet.
Bei Privatversicherten rechnen wir nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Einen Termin können Sie direkt vereinbaren. Sie erhalten eine Rechnung und reichen sie bei Ihrer Versicherung ein, bei Anspruch auch bei der Beihilfe. Hier lesen Sie, worauf Sie achten sollten.
Privat versichert
So rechnen
wir ab
Als Privatpatient sind Sie selbst Vertragspartner der Praxis. Die Rechnung geht deshalb an Sie und nicht an Ihre Versicherung.
Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie legt für jede ärztliche Leistung eine Gebühr fest. Je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand wird diese mit einem Steigerungssatz berechnet. Auf Ihrer Rechnung sind alle Leistungen einzeln aufgeführt.
Eine Überweisung brauchen Privatversicherte in der Regel nicht. Einige Tarife sehen jedoch vor, dass zuerst die Hausarztpraxis aufgesucht wird. Ob das für Sie gilt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen.
Bei speziellen Eingriffen, etwa einer Aufdehnung von Engstellen oder dem Einsetzen eines Stents, kann es sinnvoll sein, die Kostenübernahme vorab bei Ihrer Versicherung anzufragen. Welche Untersuchungen wir anbieten, finden Sie unter Untersuchungen.

Erstattung
Rechnung, Erstattung
und Beihilfe
Nach der Untersuchung oder Behandlung erhalten Sie die Rechnung. Sie reichen sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein, die Ihnen die Kosten nach Ihrem Tarif erstattet. Wie viel erstattet wird, hängt von Ihrem Vertrag ab, zum Beispiel von einem vereinbarten Selbstbehalt.
Sind Sie beihilfeberechtigt, etwa als Beamter, reichen Sie die Rechnung zusätzlich bei Ihrer Beihilfestelle ein. Beihilfe und private Versicherung teilen sich die Kosten dann nach den für Sie geltenden Sätzen.
- Rechnung nach GOÄ mit allen Einzelleistungen
- Einreichung bei Ihrer Versicherung
- Bei Beihilfeanspruch zusätzlich bei der Beihilfestelle
- Erstattung nach Ihrem Tarif
Ablauf
Vom Termin
bis zur Erstattung
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01
Termin anfragen
Sie melden sich am schnellsten über das Anfrageformular, per E-Mail oder telefonisch. Unser Team bestätigt Ihnen den Termin.
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02
Untersuchung
Wir untersuchen Sie und besprechen das Ergebnis mit Ihnen. Sie und Ihre Hausarzt- oder überweisende Praxis erhalten einen schriftlichen Bericht.
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03
Rechnung einreichen
Sie erhalten die Rechnung nach GOÄ und reichen sie bei Ihrer Versicherung und gegebenenfalls bei der Beihilfe ein.
Häufige Fragen
Fragen von
Privatversicherten
In der Regel nicht. Manche Tarife erstatten Facharztkosten aber nur vollständig, wenn vorher die Hausarztpraxis aufgesucht wurde. Prüfen Sie das in Ihren Versicherungsbedingungen.
Die GOÄ sieht für jede Leistung eine Grundgebühr vor. Mit dem Steigerungssatz wird berücksichtigt, wie aufwendig eine Leistung im Einzelfall war. Liegt der Satz über dem üblichen Rahmen, wird das auf der Rechnung begründet.
Bei speziellen Eingriffen, etwa einer Aufdehnung von Engstellen oder dem Einsetzen eines Stents, ist das sinnvoll. Ihre Versicherung kann Ihnen vorab sagen, welche Kosten sie übernimmt. Bei Fragen zum Ablauf hilft Ihnen unser Praxisteam weiter.
Sie reichen die Rechnung sowohl bei Ihrer Beihilfestelle als auch bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein. Welchen Anteil jede Stelle trägt, richtet sich nach Ihrem Beihilfesatz und Ihrem Tarif. Die Rechnung nach GOÄ können Sie für beide Stellen verwenden.