Krankenversicherung
Auf eigenen Wunsch.
Kosten vorab geklärt.
Manche Untersuchungen übernimmt Ihre Versicherung nicht, weil kein medizinischer Anlass besteht, weil sie im Leistungskatalog nicht vorgesehen sind oder weil Ihr Tarif sie nicht abdeckt. Sie können sie trotzdem in Anspruch nehmen. Wie das abläuft, lesen Sie hier.
Selbstzahler
Leistungen
auf eigenen Wunsch
Selbstzahlerleistungen sind ärztliche Leistungen, die Sie selbst bezahlen, sei es auf eigenen Wunsch oder weil Ihre Versicherung sie nicht übernimmt.
Bei gesetzlich Versicherten heißen sie individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL. Die Krankenkasse übernimmt sie nicht, weil kein medizinischer Anlass vorliegt oder die Leistung nicht zu ihrem Katalog gehört. Ein Beispiel ist eine Vorsorgeuntersuchung ohne Beschwerden außerhalb des gesetzlichen Anspruchs.
Auch Privatversicherte können Leistungen selbst bezahlen, wenn ihr Tarif sie nicht abdeckt. Ob das der Fall ist, klären Sie am besten vorher mit Ihrer Versicherung.
Vor jeder Selbstzahlerleistung beraten wir Sie zu Nutzen und Grenzen der Untersuchung. Wir sagen Ihnen auch, wenn wir eine Leistung in Ihrer Situation nicht für nötig halten. Die Kosten besprechen wir vorab, genaue Beträge nennen wir Ihnen im persönlichen Gespräch. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Vereinbarung
Erst die Vereinbarung,
dann die Leistung
Bevor wir eine Selbstzahlerleistung erbringen, schließen wir mit Ihnen eine schriftliche Vereinbarung. Darin stehen die Leistung, die voraussichtlichen Kosten und der Hinweis, dass Ihre Versicherung diese Kosten nicht oder nicht vollständig übernimmt.
Sie entscheiden ohne Zeitdruck. Nach dem Gespräch können Sie die Vereinbarung mit nach Hause nehmen und später unterschreiben. Die Rechnung erhalten Sie nach der Leistung.
- Schriftliche Vereinbarung vor Beginn
- Voraussichtliche Kosten darin festgehalten
- Entscheidung ohne Zeitdruck
- Rechnung nach GOÄ
Ablauf
So läuft eine
Selbstzahlerleistung ab
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01
Wunsch äußern
Sie nennen uns bei der Anfrage, welche Untersuchung Sie interessiert und was der Anlass ist.
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02
Beratung
Wir erklären Ihnen, was die Untersuchung leisten kann und wo ihre Grenzen liegen. Die Kosten besprechen wir offen.
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03
Vereinbarung
Wenn Sie sich dafür entscheiden, unterschreiben Sie vor der Leistung eine schriftliche Vereinbarung.
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04
Untersuchung und Rechnung
Nach der Untersuchung besprechen wir das Ergebnis mit Ihnen und Sie erhalten einen schriftlichen Bericht. Die Rechnung erhalten Sie nach der Gebührenordnung für Ärzte.
Häufige Fragen
Fragen zu
Selbstzahlerleistungen
Das hängt von der Untersuchung und ihrem Umfang ab. Wir besprechen die voraussichtlichen Kosten vorab mit Ihnen und halten sie in der schriftlichen Vereinbarung fest.
Nein. Sie können sich Zeit nehmen und die Vereinbarung später unterschreiben. Die Leistung beginnt erst, wenn die Vereinbarung vorliegt.
Gesetzliche Krankenkassen erstatten Selbstzahlerleistungen in der Regel nicht. Bei privaten Kranken- oder Zusatzversicherungen hängt es vom Tarif ab. Fragen Sie im Zweifel vorher bei Ihrer Versicherung nach.
Nein. Wir sprechen Selbstzahlerleistungen nur an, wenn sie in Ihrer Situation sinnvoll sein können, und sagen Ihnen auch, wenn wir eine Untersuchung nicht für nötig halten.