Termin vereinbaren
Termin für
Selbstzahler
Manche Untersuchungen wünschen Patientinnen und Patienten, ohne dass ihre Krankenversicherung die Kosten übernimmt. Hier lesen Sie, wie Sie dafür einen Termin anfragen und was vorab geklärt wird.
Auf eigenen Wunsch
Erst beraten.
Dann entscheiden.
Selbstzahlerleistungen sind Untersuchungen, die Sie selbst bezahlen, weil Ihre Krankenversicherung sie in Ihrer Situation nicht übernimmt.
Für gesetzlich Versicherte heißen diese Angebote auch individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Ein Beispiel ist eine Vorsorgeuntersuchung ohne Beschwerden außerhalb des gesetzlichen Anspruchs. Auch Privatversicherte können Leistungen als Selbstzahler wählen, wenn ihr Tarif sie nicht abdeckt.
Vor jeder Selbstzahlerleistung beraten wir Sie zu Nutzen und Grenzen der Untersuchung. Die Kosten besprechen wir vorab transparent mit Ihnen. Erst wenn Sie einverstanden sind, schließen wir eine schriftliche Vereinbarung. Sie können sich in Ruhe entscheiden.
Welche Leistungen wir auf Wunsch anbieten, finden Sie unter IGeL-Leistungen.
Anfrage
Selbstzahlerleistung
anfragen
Schreiben Sie uns, welche Untersuchung Sie interessiert und was der Anlass ist. Wir melden uns bei Ihnen, beantworten erste Fragen und stimmen einen Termin mit Ihnen ab.
Ablauf
In drei Schritten
zur Untersuchung
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01
Anfrage
Sie nennen uns die gewünschte Leistung und den Anlass. Unser Team meldet sich und stimmt einen Termin mit Ihnen ab.
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02
Beratung und Vereinbarung
Wir erklären Ihnen Nutzen, Grenzen und Kosten. Wenn Sie sich dafür entscheiden, unterschreiben Sie vor der Leistung eine schriftliche Vereinbarung.
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03
Untersuchung und Rechnung
Nach der Untersuchung besprechen wir das Ergebnis mit Ihnen. Die Rechnung erhalten Sie nach der Gebührenordnung für Ärzte.
Häufige Fragen
Fragen von
Selbstzahlern
Die Kosten hängen von der Untersuchung und ihrem Umfang ab. Wir besprechen sie vor der Leistung mit Ihnen und halten sie in der schriftlichen Vereinbarung fest. So wissen Sie vorher, womit Sie rechnen müssen.
Nein. Nach der Beratung können Sie sich Zeit nehmen. Eine Selbstzahlerleistung beginnt erst, wenn Sie die Vereinbarung unterschrieben haben.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Selbstzahlerleistungen in der Regel nicht. Bei einer privaten Kranken- oder Zusatzversicherung hängt es vom Tarif ab. Fragen Sie im Zweifel vorher bei Ihrer Versicherung nach.