Kurz gesagt
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und Beschwerden abklären lassen möchten, bringen Sie bitte eine Überweisung Ihrer Hausärztin oder Ihres Hausarztes mit. Für die Vorsorge-Darmspiegelung ab 50 ist in der Regel keine Überweisung nötig. Privat Versicherte und Selbstzahler brauchen keine Überweisung.
Gesetzlich versichert
Bei Beschwerden wie Bauchschmerzen, Sodbrennen oder Veränderungen beim Stuhlgang kommen Sie mit einer Überweisung zu uns. Die Überweisung enthält meist schon die Fragestellung Ihrer Hausarztpraxis und wichtige Angaben zu Vorerkrankungen. Das hilft uns, die passende Untersuchung zu planen.
Die Vorsorge-Darmspiegelung ist eine Früherkennungsuntersuchung. Frauen und Männer haben ab 50 Jahren Anspruch darauf. Dafür benötigen Sie in der Regel keine Überweisung. Mehr dazu lesen Sie unter Darmkrebsvorsorge.
Privat versichert oder Selbstzahler
Sind Sie privat versichert oder zahlen Sie selbst, können Sie direkt einen Termin vereinbaren. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Vorbefunde und Arztbriefe sind trotzdem hilfreich. Bringen Sie diese bitte mit.
Sind Sie unsicher, ob Sie eine Überweisung brauchen, fragen Sie bei der Terminvereinbarung einfach nach.
Hilfreich ist außerdem, wenn Ihre Hausarztpraxis aktuelle Laborwerte mitschickt oder Ihnen mitgibt. Nehmen Sie Blutverdünner ein, gehören dazu auch die Gerinnungswerte. So lassen sich doppelte Blutabnahmen und Untersuchungen vermeiden. Bei der Terminvereinbarung sagen wir Ihnen, welche Werte wir benötigen.