Krankenversicherung
Gesetzlich, privat
oder auf eigenen Wunsch
Wer die Kosten einer Untersuchung trägt, hängt von Ihrer Versicherung und vom Anlass ab. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für gesetzlich Versicherte, Privatversicherte und Selbstzahler.
Abrechnung
Was übernimmt
Ihre Versicherung?
Medizinisch notwendige Untersuchungen tragen in der Regel die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungen. Wichtig ist, aus welchem Anlass Sie zu uns kommen.
Kommen Sie wegen Beschwerden, zur Kontrolle oder zur Vorsorge, richtet sich die Abrechnung nach den Regeln Ihrer Versicherung. Gesetzlich Versicherte brauchen dafür bei Beschwerden eine Überweisung. Privatversicherte erhalten eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Wünschen Sie eine Untersuchung, die Ihre Versicherung nicht übernimmt, ist sie eine Selbstzahlerleistung. Die Kosten besprechen wir dann vorab mit Ihnen. Sie entscheiden, ob Sie die Leistung in Anspruch nehmen.
Manchmal ändert sich der Anlass während der Untersuchung, etwa wenn bei einer Vorsorge-Darmspiegelung ein Polyp gefunden und direkt entfernt wird. Auch diese Leistung gehört dann zur medizinisch notwendigen Behandlung. Für Sie entstehen dadurch keine zusätzlichen Schritte.
Fragen zur Abrechnung stellenIhre Versicherung
Was für Sie
gilt
Wählen Sie Ihre Versicherungsart. Auf jeder Seite finden Sie, was Sie mitbringen, wie abgerechnet wird und was Sie vorab klären sollten.
- Gesetzliche Krankenkasse Überweisung, Versichertenkarte und Vorsorgeanspruch: was gesetzlich Versicherte für ihren Termin wissen sollten. Gesetzlich versichert Vorsorge ab 50 ohne Überweisung Mehr erfahren
- Privatversicherung Rechnung, Erstattung und Beihilfe: was Privatversicherte zur Abrechnung ihrer Untersuchung wissen sollten. Privat versichert Termin ohne Überweisung Mehr erfahren
- Selbstzahler Untersuchungen, die Sie selbst bezahlen: mit Beratung vorab, schriftlicher Vereinbarung und klarer Abrechnung. Unabhängig von Ihrer Versicherung Kosten vorab transparent Mehr erfahren
Vor dem Termin
Kosten klären,
bevor es losgeht
Damit es nach der Untersuchung keine Überraschungen gibt, klären wir die wichtigsten Punkte vorab.
Mehr zu IGeL-Leistungen-
01
Anlass nennen
Sagen Sie uns bei der Terminanfrage, ob Sie zur Vorsorge, wegen Beschwerden oder zur Kontrolle kommen.
-
02
Versicherung angeben
Nennen Sie uns Ihre Versicherung und bringen Sie Ihre Versichertenkarte sowie gegebenenfalls eine Überweisung mit.
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03
Selbstzahlerleistung vereinbaren
Übernimmt Ihre Versicherung eine gewünschte Leistung nicht, besprechen wir Kosten und Umfang und schließen vorab eine schriftliche Vereinbarung.
Gesetzlich Versicherte, die wegen Beschwerden kommen, bringen bitte eine Überweisung mit. Für die Vorsorge-Darmspiegelung ab 50 Jahren ist in der Regel keine Überweisung nötig. Privatversicherte brauchen meist keine, manche Tarife sehen sie aber vor.
Medizinisch notwendige Untersuchungen und die Vorsorge-Darmspiegelung ab 50 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Bei privaten Versicherungen richtet sich die Erstattung nach Ihrem Tarif. Leistungen auf eigenen Wunsch ohne medizinischen Anlass zahlen Sie selbst.
IGeL steht für individuelle Gesundheitsleistungen. Das sind Untersuchungen, die gesetzlich Versicherte auf eigenen Wunsch selbst bezahlen, weil die Krankenkasse sie nicht übernimmt. Vor einer solchen Leistung beraten wir Sie und besprechen die Kosten vorab. Dann schließen wir eine schriftliche Vereinbarung.
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt, wie ärztliche Leistungen bei Privatversicherten und Selbstzahlern abgerechnet werden. Sie legt für jede Leistung eine Gebühr fest, die je nach Aufwand mit einem Steigerungssatz berechnet wird. Ihre Rechnung führt die einzelnen Positionen auf.