Krankenversicherung
Gesetzlich versichert.
Gut informiert.
Bei medizinisch notwendigen Untersuchungen übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten. Was Sie dafür brauchen, welche Vorsorge Ihnen zusteht und bei welchen Leistungen Besonderheiten gelten, lesen Sie hier.
Gesetzlich versichert
Was Ihre Krankenkasse
übernimmt
Medizinisch notwendige Untersuchungen und Behandlungen rechnen wir über Ihre Krankenkasse ab. Sie erhalten dafür keine Rechnung.
Kommen Sie wegen Beschwerden zu uns, zum Beispiel bei Schluckbeschwerden, anhaltenden Bauchschmerzen oder Blut im Stuhl, bringen Sie bitte eine Überweisung Ihres Hausarztes oder eines anderen Facharztes mit. Auf der Überweisung steht der Grund der Untersuchung. Das hilft uns, den Termin richtig einzuplanen.
Zu den Leistungen, die bei medizinischem Anlass übernommen werden, gehören unter anderem die Magenspiegelung, die Darmspiegelung und der Ultraschall des Bauches. Werden bei einer Darmspiegelung Polypen gefunden, entfernen wir sie in der Regel direkt während der Untersuchung. Auch das ist eine Kassenleistung. Einen Überblick gibt die Seite Untersuchungen.
Zum Termin bringen Sie bitte Ihre elektronische Gesundheitskarte mit. Ohne sie können wir die Leistung nicht mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.

Vorsorge
Darmkrebsvorsorge
ab 50 Jahren
Frauen und Männer haben ab 50 Jahren Anspruch auf eine Vorsorge-Darmspiegelung. Ist der Befund unauffällig, kann sie frühestens nach zehn Jahren wiederholt werden. Insgesamt übernimmt die Krankenkasse zwei Vorsorge-Darmspiegelungen.
Für die Vorsorge-Darmspiegelung brauchen Sie keine Überweisung. Wer keine Darmspiegelung möchte, kann stattdessen ab 50 Jahren alle zwei Jahre einen Test auf verborgenes Blut im Stuhl machen lassen. Dazu beraten wir Sie gern, ebenso Ihre Hausarztpraxis.
- Anspruch ab 50 Jahren für Frauen und Männer
- Wiederholung frühestens nach zehn Jahren
- Insgesamt zwei Vorsorge-Darmspiegelungen
- Ohne Überweisung
Überblick
Drei Anlässe,
drei Regeln
Abklärung bei Beschwerden
Die Krankenkasse übernimmt die Untersuchung. Bitte bringen Sie eine Überweisung mit.
Vorsorge ab 50
Die Vorsorge-Darmspiegelung ist eine Kassenleistung, ohne Überweisung.
Leistung auf Wunsch
Untersuchungen auf eigenen Wunsch, etwa zur Vorsorge ohne Anspruch, zahlen Sie selbst. Die voraussichtlichen Kosten besprechen wir vorab.
Häufige Fragen
Fragen gesetzlich
Versicherter
Nein. Ab 50 Jahren können Sie direkt einen Termin zur Vorsorge vereinbaren. Kommen Sie wegen Beschwerden, bringen Sie bitte eine Überweisung mit.
Polypen entfernen wir in der Regel direkt während der Darmspiegelung. Die Entfernung und die feingewebliche Untersuchung übernimmt die Krankenkasse. Je nach Befund empfehlen wir Ihnen die nächste Kontrolle früher als nach zehn Jahren.
Ist Darmkrebs bei nahen Verwandten aufgetreten, kann eine Darmspiegelung auch vor dem 50. Lebensjahr sinnvoll sein. Sprechen Sie dazu mit Ihrer Hausarztpraxis und bringen Sie eine Überweisung mit. Gern beraten wir Sie auch selbst.
Dann ist es eine Selbstzahlerleistung. Wir beraten Sie zu Nutzen und Kosten und schließen vorab eine schriftliche Vereinbarung mit Ihnen.