Service
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Offen besprochen.
Manche Untersuchungen können sinnvoll sein, werden aber nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Diese Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) bieten wir nur nach ausführlicher Beratung an. Die Kosten vereinbaren wir vorher schriftlich mit Ihnen.
IGeL
Was IGeL-Leistungen
sind
IGeL steht für Individuelle Gesundheitsleistungen. Das sind ärztliche Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören und die Sie deshalb selbst bezahlen.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Untersuchungen, wenn sie medizinisch notwendig sind, zum Beispiel bei Beschwerden, oder wenn sie als Vorsorge im festgelegten Rahmen vorgesehen sind. Was außerhalb dieses Rahmens liegt, kann trotzdem sinnvoll sein. Es ist dann eine Leistung, die Sie auf eigenen Wunsch in Anspruch nehmen.
Welche Leistungen Ihre Kasse übernimmt, lesen Sie unter Gesetzlich versichert. Sind Sie privat versichert, gelten die Bedingungen Ihres Tarifs.
Wir bieten individuelle Gesundheitsleistungen nur an, wenn sie aus ärztlicher Sicht vertretbar sind. Sie entscheiden in Ruhe, ob Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten. Niemand muss eine solche Leistung wählen, um bei uns gut versorgt zu werden.

Beispiele
Welche Leistungen
dazu zählen können
Ob eine Untersuchung eine Kassenleistung oder eine individuelle Gesundheitsleistung ist, hängt von Ihrer Situation ab. Die gleiche Untersuchung kann bei Beschwerden von der Kasse bezahlt werden und auf eigenen Wunsch ohne Beschwerden eine Selbstzahlerleistung sein.
Ein Beispiel ist die Darmspiegelung außerhalb der Vorsorgeintervalle. Gesetzlich Versicherte haben ab 50 Jahren Anspruch auf eine Vorsorge-Darmspiegelung, nach unauffälligem Befund auf eine Wiederholung frühestens nach zehn Jahren. Wer sich ohne Beschwerden früher oder häufiger untersuchen lassen möchte, kann das auf eigenen Wunsch tun.
Auch die Dickdarmkapsel, eine Videokapsel, die auf ihrem Weg durch den Darm Bilder aufnimmt, übernehmen die gesetzlichen Kassen in der Regel nicht. Eine Ultraschalluntersuchung des Bauches ohne Beschwerden kann ebenfalls eine Wunschleistung sein.
- Darmspiegelung auf Wunsch, etwa vor dem 50. Lebensjahr
- Dickdarmkapsel (Videokapsel)
- Ultraschall des Bauches als Check-up ohne Beschwerden
Ablauf
So läuft eine
Wunschleistung ab
Für Individuelle Gesundheitsleistungen gelten klare Regeln. Sie sollen sicherstellen, dass Sie gut informiert und ohne Druck entscheiden.
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01
Beratung
Wir besprechen mit Ihnen, ob die Untersuchung in Ihrer Situation sinnvoll ist, was sie leisten kann und wo ihre Grenzen liegen.
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02
Schriftliche Vereinbarung
Vor der Leistung erhalten Sie eine schriftliche Vereinbarung mit den voraussichtlichen Kosten. Erst mit Ihrer Unterschrift wird sie verbindlich.
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03
Bedenkzeit
Sie müssen sich nicht sofort entscheiden. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen, und klären Sie offene Fragen.
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04
Untersuchung
Die Untersuchung läuft mit derselben Sorgfalt ab wie jede andere Untersuchung in unserer Praxis.
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05
Rechnung
Sie erhalten eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Private Versicherungen erstatten je nach Tarif einen Teil oder die gesamten Kosten.
Die Entscheidung
liegt bei Ihnen.
Beratung
Erst das Gespräch.
Dann die Entscheidung.
Sie überlegen, eine Untersuchung als Selbstzahlerleistung durchführen zu lassen? Sprechen Sie uns an. Wir erklären Ihnen, ob sie in Ihrer Situation sinnvoll ist, was sie leisten kann und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Die voraussichtlichen Kosten halten wir vorab schriftlich fest.
Kontakt aufnehmenHäufige Fragen
Fragen zu IGeL-Leistungen
Das hängt von der Untersuchung und vom Aufwand ab. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die voraussichtlichen Kosten erfahren Sie vorab und erhalten sie schriftlich.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen individuelle Gesundheitsleistungen in der Regel nicht. Manche Kassen oder Zusatzversicherungen beteiligen sich an einzelnen Leistungen. Fragen Sie am besten vorher bei Ihrer Kasse nach.
Nein. Sie können sich nach der Beratung Bedenkzeit nehmen. Eine Wunschleistung führen wir erst nach Ihrer schriftlichen Zustimmung durch.
Ja, wenn die Untersuchung medizinisch notwendig ist, etwa zur Abklärung von Beschwerden. Eine Wunschleistung ist eine Untersuchung, die Sie ohne medizinischen Anlass durchführen lassen oder die die Kasse grundsätzlich nicht übernimmt, wie etwa die Dickdarmkapsel.